Grafik mit Europalandkarte und dem gelben Sternenkreis der Europaflagge.

Europa

Das deutsche Rundfunk- und Medienrecht basiert zu weiten Teilen aus Vorgaben des Europarechts. Dies betrifft das Werberecht, den Jugendmedienschutz, Großereignisse und das Kurzberichterstattungsrecht. Auch die Regelungen zur Sicherstellung des ungehinderten Empfangs von Medien in der EU - das sogenannte Herkunftslandprinzip – gehören dazu.

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) einen seit der ersten Fassung (damals noch „Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen“) stets gewachsenen Regelungskanon geschaffen.

Die wesentlichen Vorschriften der AVMD-Richtlinie finden sich im Medienstaatsvertrag, die konkrete Umsetzung erfolgte durch den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Daneben hält auch der Europarat das inzwischen in die Jahre gekommene Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vor. Obwohl das Übereinkommen letztmalig im Jahr 2002 geändert wurde und damit der Konvergenz der Medien nur eingeschränkt Rechnung trägt, enthält es grundlegende Vorgaben für die grenzüberschreitende Verbreitung von Mediendiensten. Insbesondere im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten entfalten diese Bestimmungen nach wie vor ihre Wirksamkeit.

Engagement der Medienanstalten in Europa

Die Medienanstalten benennen aus dem Kreis ihrer Direktoren einen Europabeauftragten, der die Entwicklung der Gesetzgebung auf europäischer Ebene begleitet und im Interesse der Medienanstalten die Perspektive der Regulierung einbringt.

Derzeit ist Dr. Tobias Schmid (Direktor der Landesanstalt für Medien NRW) Europabeauftragter der Medienanstalten.

Die ERGA

Die ERGA besteht aus den Regulierungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten und unterstützt die Europäische Kommission als Beratungsgremium bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der AVMD-Richtlinie. Sie wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission eingesetzt und besteht seit 2014.

Die ERGA hat insbesondere folgende Aufgaben: 

  • Unterstützung und Beratung der Kommission in allen Fragen, die audiovisuelle Mediendienste betreffen und in die Zuständigkeit der Kommission fallen.
  • Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Bezug auf die Anwendung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste.
  • Zusammenarbeit und Versorgung der Mitglieder mit den erforderlichen Informationen für die Zwecke der Anwendung der AVMD-Richtlinie.

Die ERGA erarbeitet unter aktiver Mitarbeit der Medienanstalten regelmäßig Berichte und Positionspapiere zu aktuellen medienpolitischen Themen, wie beispielsweise zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, zum technischen Jugendmedienschutz, zur Barrierefreiheit oder allgemein zum Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie.

Berichte und Stellungnahmen der ERGA

Die EPRA

Die EPRA widmet sich vor allem dem informellen Austausch von Erfahrungen und Aufsichtspraktiken der Regulierungsbehörden in Europa. Die Plattform umfasst 52 Regulierungsbehörden aus 46 Ländern. In ihren meist rechtsvergleichenden Arbeitspapieren befasst sich die EPRA mit konkreten Problemstellungen in der aufsichtsrechtlichen Praxis. Die umfassenden Informationssammlungen ermöglichen den Mitgliedsbehörden einen grenzüberschreitenden Blick bei der Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts.

Die EPRA hält im halbjährlichen Turnus ihre Meetings ab, die abwechselnd von den Mitgliedsbehörden ausgerichtet werden. Die Medienanstalten beteiligen sich aktiv an den zahlreichen Diskussionsrunden und bringen ihre Erfahrungen ein.

Trimediale und Tripartite

Mit einzelnen Regulierungsbehörden von EU-Mitgliedstaaten pflegen die Medienanstalten einen besonders intensiven Austausch. Die jährlich stattfindende Veranstaltungsreihe „Trimediale“ dient dem Austausch der Aufsichtsbehörden im deutschsprachigen Raum. Die Medienanstalten richten die Trimediale im Wechsel mit dem schweizerischen Bakom und der österreichischen RTR aus.

Mit der französischen Arcom und der britischen Ofcom treffen sich die Medienanstalten in regelmäßigen Tripartite-Meetings, um über ihre jeweiligen Positionen und Strategien zur Medienregulierung zu diskutieren.