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Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft die Auswahlentscheidung bei der Belegung von Plattformen und für die Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter.
Außerdem berät die GVK über Angelegenheiten, die in der (Medien-)Gesellschaft, der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft.
So hat die GVK zusammen mit Vertretern der privaten Fernsehsender und Produzenten Leitlinien für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten erarbeitet, die von den Privaten seit 2015 von den Sendern freiwillig angewendet werden, da hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die GVK trifft sich bis zu zehnmal im Jahr in Sitzungen sowie zweimal im Jahr gemeinsam mit der DLM in der Gesamtkonferenz. Seit 2009 treffen sich die Mitglieder mit den Gremienvorsitzenden der ARD einmal im Jahr zu einem gemeinsamen Gespräch über aktuelle medienpolitische oder technische Entwicklungen, die beide Seiten des dualen Rundfunksystems betreffen.
Zusammensetzung
In der Gremienvorsitzendenkonferenz arbeiten die jeweiligen Vorsitzenden der 14 Gremien der Landesmedienanstalten zusammen.
Die Gremien heißen Versammlung, Medienrat oder Medienkommission und setzen sich zusammen aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Parteien, Religionsgemeinschaften, Verbänden und Organisation, wie Kinderschutzbund, Wohlfahrtsverband, Unternehmensverband) - oder aus Medien-Sachverständigen.
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erfüllen eine zentrale Funktion, denn sie fällen in lokalen und landesweiten Angelegenheiten die Entscheidungen und wählen meistens auch den Direktor oder Präsidenten der jeweiligen Landesmedienanstalt.
Die GVK wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Seit dem 1. Januar 2022 ist dies Albrecht Bähr, der Vorsitzende der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Sein Stellvertreter ist Martin Gorholt, Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben der GVK sind in § 105 Abs. 2 MStV festgeschrieben:
„Die GVK ist zuständig für Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen von Übertragungskapazitäten nach § 102 Abs. 4 und für die Entscheidung über die Belegung von Plattformen nach § 81 Abs. 5 Satz 3. Die ZAK unterrichtet die GVK fortlaufend über ihre Tätigkeit. Sie bezieht die GVK in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Satzungen und Richtlinienentwürfen, ein."
Mitglieder der GVK
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Dr. Wolfgang Epp
Vorsitzender des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
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Walter Keilbart
Vorsitzender des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien
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Martin Gorholt
Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
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Andrea Buchelt
Vorsitzende des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt
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Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
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Jörg Steinbach
Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Hessen
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Sandra Nachtweih
Vorsitzende des Medienausschusses der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
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Elisabeth Harries
Vorsitzende der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt
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Prof. Dr. Werner Schwaderlapp
Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
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Albrecht Bähr
Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz
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Prof. Dr. Stephan Ory
Vorsitzender des Medienrates der Landesmedienanstalt Saarland
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Eva Brackelmann
Vizepräsidentin der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
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Markus Kurze
Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt
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Dr. Ute Zacharias
Vorsitzende der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt