Staatsverträge und Gesetze

Medienstaatsvertrag (MStV)

Der Medienstaatsvertrag (MStV) löst den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ab und erfasst nicht mehr nur Radio- und Fernsehsender, sondern zusätzlich auch Telemedien, Medienplattformen und Medienintermediäre. Hierzu zählen etwa Onlineaudio- und –videotheken, Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter oder soziale Online-Netzwerke.

Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden die Vorgaben aus der „EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD)“ in nationales Recht umgesetzt. Diese Regelungen, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, stärken den Jugendmedienschutz, gewährleisten mehr Transparenz im Hinblick auf den Meinungsbildungsprozess und sichern den Medienpluralismus und somit die Meinungsvielfalt. Zentraler Punkt ist die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit und Präsentation von Angeboten oder Inhalten, d.h., dass Algorithmen von Intermediären bestimmte Onlineangebote bei deren Anzeige nicht gezielt bevorzugen oder benachteiligen dürfen.

Seit dem 01.07.2023 ist er in der 3. Änderungsfassung in Kraft, in der vor allem der öffentlich-rechtliche Programmauftrag reformiert wird.

Medienstaatsvertrag (MStV) (PDF)

Medienstaatsvertrag in der Fassung des vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
in Kraft seit 1. Januar 2024

 

Bis zum Inkrafttreten des MStV war der Rundfunkstaatsvertrag Rechtsgrundlage für die Medienanstalten. Hier die letzte Version:

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) - PDF
22. Änderungsstaatsvertrag, in Kraft getreten am 01.05.2019, gültig bis 06.11.2020

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSTV)

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen. Ziel des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
in Kraft getreten am 01.10.2016

Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL)

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU gibt den verbindlichen Rahmen für die Medienregulierung in den 28 EU-Mitgliedstaaten vor. Sie ist vergleichbar mit einem Rahmengesetz und enthält neben werbe- und jugendschutzrechtlichen Bestimmungen auch Vorgaben zu allgemeinen Programmgrundsätzen und zur Übertragung von gesellschaftlichen Großereignissen im Fernsehen. Die Richtlinie wurde im Wesentlichen durch den Rundfunkstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in deutsches Recht umgesetzt.

Landesmediengesetze

Die jeweils aktuelle Fassung der Landesmediengesetze finden Sie auf den Websites der Landesmedienanstalten.

Weitere Rechtsgrundlagen